Bekanntgabe von Ort und Zeit der Wahl
(§ 5 der Wahlordnung)
Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung
Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet
am Donnerstag, den 28.01.2021, statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tage in der Liste der Mitglieder beim Genossenschaftsregister eingetragen sind; minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.
Die Stimmen können in allen Geschäftsstellen abgegeben werden
von 8.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht wurden. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung bis zum Wahltag während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsstellen in Rodenbach, Großkrotzenburg und Hasselroth zur Einsicht für die Mitglieder aus.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zu den Wahlzeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die Briefwahl ist zulässig. Die hierzu erforderlichen Unterlagen können bis spätestens eine Woche vor dem Wahltermin von uns angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Rodenbach Raiffeisenbank eG
04.01.2021 gez. Jonas Groß
Vorsitzender des Wahlausschusses